Feierabend Bau
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Feierabend Bau

Stand: 15. Mai 2024

Feierabend Bau (im Folgenden „Bauunternehmen“ oder „wir“) ist ein Bauunternehmen mit Sitz in 17 Sonnenaufgangweg, 3. Stock, 8010 Graz, Österreich. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über diese Website oder direkt abgeschlossenen Verträge über Bauleistungen, Renovierungen, Projektmanagement und damit verbundene Dienstleistungen.

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen, die Feierabend Bau im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erbringt.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  3. Durch die Nutzung unserer Website oder die Beauftragung unserer Leistungen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.

2. Leistungen

Feierabend Bau erbringt folgende Hauptleistungen:

  • Wohnungsbau und Gewerbebau
  • Renovierung und Modernisierung
  • Projektmanagement im Bauwesen
  • Nachhaltige Gebäudelösungen
  • Infrastrukturentwicklung
  • Tragwerksplanung

Der genaue Leistungsumfang wird in individuellen Angeboten und Werkverträgen detailliert beschrieben und ist ausschließlich dort verbindlich.

3. Zustandekommen des Vertrages

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der tatsächlichen Ausführung der Arbeiten zustande.
  3. Mündliche Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Zahlungen sind gemäß den im jeweiligen Werkvertrag festgelegten Fristen und Konditionen zu leisten. In der Regel erfolgen Teilzahlungen nach Baufortschritt.
  3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verlangen und die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
  4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

5. Gewährleistung und Haftung

  1. Für unsachgemäße Leistungen leisten wir nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werkes.
  2. Mängelrügen müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bei uns eingehen.
  3. Unsere Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. Für Schäden, die durch Dritte oder durch vom Auftraggeber beigestellte Materialien verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

6. Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der vertraglichen Leistungen erfolgt eine förmliche Abnahme durch den Auftraggeber und uns.
  2. Wird die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige durchgeführt oder verweigert, gilt das Werk als abgenommen, sofern es der vertraglichen Leistung entspricht.

7. Kündigung des Vertrages

  1. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt.
  2. Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

8. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Auftraggeber gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Graz, Österreich.
  2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Für weitere Fragen zu unseren AGB kontaktieren Sie uns gerne unter [email protected].

Feierabend Bau

Ihr zuverlässiger Partner für Bauprojekte in der Steiermark. Wir stehen für Qualität, Pünktlichkeit und nachhaltige Bauweise.

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